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Fakten
Einwohnerzahl Baden-Württemberg 2022: circa 11,24 Millionen (*Statista)
Fläche: 35.700 Quadratkilometer (*Statista)
Sonnenstunden/Sommer 2022: 900 (*Statista)
Anzahl Campingplätze 2022: 370 (Pincamp)
Campingplätze Landesverbandsmitglieder: 138
Campingübernachtungszahlen 2022: Circa 5,04 Millionen, 34 Prozent Plus gegenüber 2021
Interessenvertretung Campingwirtschaft: Landesverband Baden-Württemberg e. V. (BVCD)
Vorstandsvorsitzender: Kurt Bonath, Geschäftsstellenleitung: Carina Wanowski
Carina Wanowski, Geschäftsstellenleitung Landesverband Baden-Württemberg e. V. (BVCD)
Foto: Landesverband BVCD Baden-Württemberg
Kurt Bonath, Vorstandsvorsitzender, Landesverband Baden-Württemberg e. V. (BVCD)
Foto: Landesverband BVCD Baden-Württemberg
Auf der Agenda
Unlängst hat in Baden-Württemberg die Jahreshauptversammlung des Landesverbandes stattgefunden. Wir wollten wissen, wie die Stimmung war, welche Vorträge es gab und was für weitere Schwerpunkte auf der To-do-Liste stehen.
„Unsere Mitgliederversammlungen laufen immer harmonisch ab, es gibt keine Quertreiber. Ich glaube, alle sind einfach dankbar für die Arbeit, die wir machen und für den sehr guten Austausch. Jeder kann davon profitieren, ein echter Mehrwert. Ich denke, dass jedes Mitglied nach unserer Hauptversammlung mit einem guten Gefühl nach Hause gefahren ist. Wir hatten auch ein spannendes Programm mit unterschiedlichen Thematiken. Eine davon war die Digitalisierung. Aus der Personalnot heraus wird diese weiter zunehmen, viele Plätze bei uns in Baden-Württemberg sind aber noch nicht online buchbar. Da ist es auch Aufgabe des Verbandes, unsere Mitglieder noch besser zu informieren, ihnen Grundlagen an die Hand zu geben und einen Informationsaustausch anzubieten. So gelingt ein anderer Blickwinkel. Wir hatten die Digitalisierungsbeauftragte Susanne Bleibel von der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg eingeladen, um zu veranschaulichen, was die Digitalisierung für den Tourismus im Allgemeinen bedeutet. Auch hatten wir Anna Jaensch vom Naturcamping Prinzenholz zu Gast, die uns mit innovativen Ideen erläutert hat, wie man einen Campingplatz neu und digital gestalten kann. Unsere Mitglieder waren begeistert, weil es so einfach klang. Das hat einen großen Anreiz gegeben. In einem anderen spannenden Vortrag ging es um die Thematik „Vererben – verpachten – verkaufen“, ein Erfahrungsbericht zu Problemen bei der Betriebsübergabe. Dafür durften wir Prof. Dr. Heinrich Lang bei uns begrüßen. Und da dem ADAC immer wieder vorgeworfen wird, dass er nicht transparent genug arbeitet, haben wir Ilka Heyke, Content Data Manager bei ADAC Camping GmbH eingeladen. Sie hat uns einen Einblick gegeben und dargestellt, wie die ADAC Klassifikation funktioniert und wie sie transparenter werden soll.“ Kurth Bonath, Vorstandsvorsitzender BVCD
Anmerkung der Redaktion: Vielleicht hängen Campingplätze in Baden-Württemberg der Digitalisierung noch hinterher. Wenn es aber um die Umwelt, um Nachhaltigkeit oder Energie-/Wärmegewinnung geht, laufen sie voraus. Bereits 1980 gab es auf Campingplätzen im Südwesten die ersten Hackschnitzelheizungen. Innovation by nature ist hier also kein Fremdwort.
Blick in die Sterne
Freilufthotels
Ein ganz wichtiges Thema in Baden-Württemberg ist die Klassifizierung bzw. die Qualität. Denn stellt man die Frage, wie der perfekte Campingplatz eigentlich aussieht, ist die Beantwortung dieser Frage so vielfältig wie die Ansprüche und Vorlieben seiner Gäste. Der eine liebt laue Nächte im Wurfzelt mit Taschenlampe für die nötige Beleuchtung, der andere schätzt den Luxus unter freiem Himmel. Einer möchte seinen Aufenthalt ganz ohne Trubel in der Natur verbringen, für den anderen zählen ein breit gefächertes Spektrum von Animation, Kinderprogramm und Wellnessangebote zu einem perfekten Aufenthalt. Da lohnt es eben, wenn Gäste einen Blick auf die Sterne werfen können.
„Rund 53 Prozent aller im Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD)/Landesverband Baden-Württemberg e. V. (BVCD BW) organisierten Betriebe lassen ihre Qualität nach den deutschlandweit einheitlichen Richtlinien des BVCD e. V. und des DTV e. V. (Deutscher Tourismusverband) klassifizieren und sind am Bewertungssymbol (1-5 Sterne) erkennbar. Neu ist die Verleihung des Superior-Sterns, der bei besonderen Zusatzangeboten vergeben werden darf. Mit insgesamt 72 Betrieben im Land, die sich freiwillig umfangreichen Kontrollen unterzogen haben, verfügt Baden-Württemberg im Bundesvergleich über eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an klassifizierten Betrieben. Die Unternehmen unterziehen sich dabei freiwillig umfangreichen Kontrollen. Das Bewertungsergebnis der Klassifizierungsbereiche Rezeption/Service und Sanitär/Standplätze wird alle drei Jahre überprüft. Dadurch sichern die Betriebe nachhaltig die Infrastruktur-, Dienstleistungs- und Servicequalität auf Campingplätzen in Baden-Württemberg. Die Urkunden der im Jahr 2022 klassifizierten 39 Campingplätze wurden bei der Mitgliederversammlung des BVCD Baden-Württemberg am 14. und 15. März 2023 in Mosbach verliehen. Von den 39 Campingplätzen haben neun Plätze einen Superior-Stern für besondere Angebote erhalten.“ Carina Wanowski, Geschäftsstellenleitung BVCD BW
Schlanker
Besserung tut dennoch not
Die Campingplatzverordnung – ein bundeslandübergreifendes Thema. Die Nachfragen nach festen Mietobjekten steigen stetig und schnell. Baden-Württemberg will im europäischen Standard mithalten können.
Carina Wanowski und Knut Bonath berichten: „Die Campingplatzverordnung soll nun bei uns in Baden-Württemberg neu gestaltet und verschlankt werden. Wir haben die Verordnung immer wieder gefordert und sind nun doch damit überrascht worden. Der Druck kam von einer anderen Richtung, vielleicht waren es auch die Kommunen, die es leichter haben wollten, einen Stellplatz zu bauen. Das wissen wir nicht, wir vermuten es nur. Wir haben die Verordnung nun zur Anhörung bekommen, wollen allerdings noch wichtige Dinge verändert haben. Ein elementarer Punkt ist für uns Umwelt und Nachhaltigkeit. In der aktuellen Ausarbeitung sollen nun bis zu zehn Wohnmobile auf ein Grundstück gestellt werden dürfen. Das ist viel zu viel! Drei bis fünf sind die Regel. Denken wir doch nur an all das Grauwasser! Wo soll das hin? Über den Platz laufen lassen? Auch wollen wir, dass kleine Campinghäuser etc. genehmigungsfrei aufgestellt werden dürfen. Schleswig-Holstein hat es ja gut vorgemacht, wie das geht. Auch haben viele Plätze noch keinen Bebauungsplan und wollen, dass die Genehmigungen machbar werden.“
Anmerkung der Redaktion: Am 14.3.23 konnte man im Schwäbischen Tagblatt Folgendes lesen: „Land liberalisiert die Campingplatzverordnung – Entwurf von Ministerin Nicole Razavi sieht eine Entrümpelung der fast 40 Jahre alten Verordnung vor.“ Im Sommer des vergangenen Jahres wandte sich die Oberbürgermeisterin der Schwarzwald-Kommune Schramberg mit der Bitte um „eine Aktualisierung der Campingplatzverordnung von 1984“ an die Landesbauministerin. Die Stadt plane mehrere Wohnmobilstellplätze.
Nächste Folge: Campingland Bayern