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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) Stand: 17. August 2026 

Mayrhofer/van der Merwe Verlag GbR 

Am Kellerberg 19 | 86807 Buchloe 

E-Mail: kontor@campingwirtschaft.de | Telefon: +49 8241 5014665 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der 

Mayrhofer/van der Merwe Verlag GbR, Am Kellerberg 19, 86807 Buchloe 

– nachfolgend „Verlag“ – 

und ihren Kunden über insbesondere 

a) die Veröffentlichung von Anzeigen in Printmedien, 

b) die Schaltung von Online-Werbung und Online-Bannern, 

c) die Erstellung und Veröffentlichung von Print- und Online-Advertorials,

d) Gestaltungs-, Lektorats-, Satz- und sonstige Produktionsleistungen, 

e) die Lieferung von Verlagserzeugnissen sowie 

f) Abonnements, 

soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden von diesen AGB nicht erfasst. 

(3) Der Verlag ist berechtigt, vor Vertragsschluss einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft des Kunden zu verlangen. 

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verlag ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden seine Leistung vorbehaltlos ausführt. 

(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB. 

(6) Für den Inhalt des jeweiligen Vertragsverhältnisses gelten in folgender Rangfolge: 

1. individuelle Vereinbarungen, 

2. die Auftrags- oder Buchungsbestätigung des Verlages, 

3. das konkrete Angebot des Verlages, 

4. die für den jeweiligen Auftrag geltenden Mediadaten und technischen Spezifikationen, 

  1. 5. diese AGB.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss 

(1) Darstellungen von Leistungen, Anzeigenformaten, Werbeplätzen, Preisen, Erscheinungsterminen und sonstigen Angeboten des Verlages auf seiner Website, in Mediadaten, Preislisten, Broschüren oder sonstigen Veröffentlichungen stellen grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot dar, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. 

(2) Mit der Bestellung, Buchung oder Auftragserteilung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des entsprechenden Vertrages ab. 

(3) Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftrags- oder Buchungsbestätigung des Verlages in Textform oder durch Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande. 

(4) Änderungen oder Ergänzungen eines bereits erteilten Auftrags bedürfen einer Vereinbarung mit dem Verlag. Hierdurch verursachte zusätzliche Leistungen können gesondert berechnet werden, sofern der Verlag den Kunden vor Durchführung der kostenpflichtigen Änderung über die entstehenden Mehrkosten informiert. 

(5) Der Verlag ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten geeignete Dritte, insbesondere Druckereien, technische Dienstleister, Hostinganbieter, Grafiker, Autoren oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

§ 3 Preise, Rechnungsstellung und Zahlung 

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 

(2) Preise, die ausdrücklich als Bruttopreise oder einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen sind, bleiben hiervon unberührt. 

(3) Maßgeblich ist der im konkreten Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis. Fehlt eine ausdrückliche Preisvereinbarung, gelten die bei Vertragsschluss für die jeweilige Leistung gültigen Mediadaten oder Preislisten des Verlages. 

(4) Rechnungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart oder auf der Rechnung eine andere Zahlungsfrist ausgewiesen ist, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. 

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Verlag ist ferner berechtigt, die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro sowie einen weitergehenden Verzugsschaden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. 

(6) Die gesetzlich vorgeschriebene Anrechnung der Verzugspauschale auf einen Schadensersatzanspruch wegen Kosten der Rechtsverfolgung bleibt unberührt. 

(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis herrührenden Gegenforderungen berechtigt. Zwingende gesetzliche Aufrechnungsrechte bleiben unberührt. 

§ 4 Mengen-, Wiederholungs- und Paketnachlässe 

(1) Mengen-, Wiederholungs-, Jahres- oder Paketnachlässe werden nur gewährt, wenn die hierfür vereinbarten Voraussetzungen tatsächlich erfüllt werden. 

(2) Ist ein Nachlass davon abhängig, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine bestimmte Anzahl von Anzeigen, Schaltungen oder sonstigen Leistungen abgenommen wird, steht die endgültige Höhe des Nachlasses erst nach vollständiger Erfüllung der vereinbarten Abnahmemenge fest. 

(3) Wird die für einen Nachlass vorausgesetzte Abnahmemenge aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erreicht, ist der Verlag berechtigt, die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen nachträglich auf Grundlage desjenigen Preises abzurechnen, der für die tatsächlich erreichte Abnahmemenge gegolten hätte. Bereits gewährte, darüber hinausgehende Nachlässe können nachberechnet werden. 

(4) Absatz 3 gilt nicht, soweit die Nichterreichung der vereinbarten Abnahmemenge vom Verlag zu vertreten ist. 

§ 5 Printanzeigen 

(1) Anzeigenaufträge beziehen sich auf die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in den jeweils vereinbarten Ausgaben, Formaten und Medien des Verlages. 

(2) Bestimmte Platzierungen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Verlag ausdrücklich bestätigt wurden. Sonstige Platzierungswünsche des Kunden werden nach Möglichkeit berücksichtigt, begründen jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmte Position. 

(3) Der Kunde hat die für die Veröffentlichung erforderlichen Anzeigenunterlagen vollständig, fehlerfrei, druckfähig und fristgerecht entsprechend den jeweils gültigen technischen Vorgaben des Verlages bereitzustellen. 

(4) Maßgeblich sind insbesondere die in der Auftragsbestätigung oder den jeweils gültigen Mediadaten genannten Buchungs-, Anzeigen- und Druckunterlagenschlüsse. 

(5) Werden Druckunterlagen verspätet, unvollständig oder nicht entsprechend den technischen Anforderungen angeliefert, ist der Verlag berechtigt, die Veröffentlichung auf eine spätere Ausgabe zu verschieben, soweit dies aufgrund des Produktionsablaufs erforderlich ist. 

(6) Kann eine gebuchte Anzeige aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden verspäteten, unvollständigen oder mangelhaften Datenanlieferung nicht oder nicht ordnungsgemäß veröffentlicht werden, liegt hierin keine vom Verlag zu vertretende Leistungsstörung. Gesetzliche Ansprüche des Verlages bleiben unberührt. 

(7) Eine Verpflichtung des Verlages zur dauerhaften Aufbewahrung bereits verwendeter Druck- oder Anzeigendaten besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 

(8) Vom Verlag veröffentlichte Reichweiten-, Auflagen-, Nutzer-, Klick- oder sonstige Kennzahlen dienen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich garantiert wurden, ausschließlich der Information und Mediaplanung.

§ 6 Druckqualität und drucktechnische Abweichungen 

(1) Der Verlag schuldet eine dem vereinbarten Druckverfahren und den branchenüblichen technischen Standards entsprechende Wiedergabe. 

(2) Geringfügige Abweichungen, insbesondere bei Farbe, Tonwert, Beschnitt, Passer, Papierbeschaffenheit oder Druckbild, die produktions- oder drucktechnisch unvermeidbar sind und den Werbezweck der Anzeige nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar. 

(3) Entsprechendes gilt für Abweichungen oder Qualitätsminderungen, die auf der Beschaffenheit oder technischen Qualität der vom Kunden bereitgestellten Daten beruhen. 

(4) Bei einem vom Verlag zu vertretenden erheblichen Druck- oder Wiedergabefehler, der den Werbezweck wesentlich beeinträchtigt, wird der Verlag nach seiner Wahl zunächst eine angemessene Ersatzveröffentlichung anbieten oder die Vergütung angemessen herabsetzen, soweit eine Ersatzveröffentlichung dem Kunden zumutbar ist. 

(5) Schlägt eine geschuldete Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden nicht zumutbar, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.

§ 7 Online-Werbung und Bannerwerbung 

(1) Für Online-Werbung gelten ergänzend die bei Vertragsschluss für das jeweilige Werbeformat gültigen technischen Spezifikationen des Verlages. 

(2) Der Kunde hat sämtliche zur Schaltung erforderlichen Werbemittel, Dateien, Ziel-URLs und sonstigen technischen Informationen rechtzeitig und in den vereinbarten Formaten bereitzustellen. 

(3) Der Verlag ist berechtigt, Werbemittel abzulehnen, vorübergehend zu sperren oder deren technische Anpassung zu verlangen, wenn diese 

a) die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Website oder sonstiger Systeme beeinträchtigen können, 

b) Schadsoftware, unzulässige Skripte oder vergleichbare technische Risiken enthalten, 

c) den vereinbarten technischen Spezifikationen nicht entsprechen oder 

d) gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen können.

(4) Die Darstellung von Online-Werbung kann abhängig von Endgerät, Bildschirmgröße, Browser, Betriebssystem und responsivem Webdesign technisch unterschiedlich erfolgen. Soweit für das jeweilige Format vorgesehen, können Werbemittel auf einzelnen Endgeräten abweichend dargestellt oder ausgeblendet werden. 

(5) Soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Reichweite, Zahl von Seitenaufrufen, Ad Impressions, Klicks, Conversions oder eine sonstige Leistungskennzahl verbindlich vereinbart wurde, schuldet der Verlag weder einen bestimmten Werbeerfolg noch eine bestimmte Mindestreichweite. 

(6) Vom Verlag veröffentlichte Reichweiten-, Auflagen-, Nutzer-, Klick- oder sonstige Kennzahlen dienen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich garantiert wurden, ausschließlich der Information und Mediaplanung. 

(7) Kurzzeitige, technisch bedingte Unterbrechungen der Erreichbarkeit, insbesondere aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen oder kurzfristiger technischer Störungen, stellen keinen Mangel dar, soweit sie unter Berücksichtigung von Dauer und Umfang unerheblich sind. 

(8) Bei einer erheblichen, vom Verlag zu vertretenden Unterbrechung einer gebuchten Online-Werbeschaltung wird der Verlag nach seiner Wahl die Schaltungsdauer angemessen verlängern oder eine gleichwertige Ersatzschaltung anbieten. Ist dies nicht möglich oder dem Kunden nicht zumutbar, wird die Vergütung für den betroffenen Zeitraum anteilig herabgesetzt. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 16 dieser AGB.

§ 8 Third-Party-Tags, Tracking und technische Fremdinhalte 

(1) Third-Party-Tags, AdServer-Tags, Trackingtechnologien, Cookies, Pixel oder vergleichbare Technologien dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Verlages eingesetzt werden. 

(2) Der Kunde gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte oder veranlasste technische Komponenten sämtliche anwendbaren gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des Datenschutz-, Wettbewerbs- und sonstigen einschlägigen Rechts, erfüllen. 

(3) Soweit für den Einsatz solcher Technologien Einwilligungen, Datenschutzhinweise oder sonstige Erklärungen erforderlich sind, ist der Kunde für deren rechtliche Zulässigkeit verantwortlich, soweit die betreffenden Technologien von ihm oder in seinem Auftrag bereitgestellt oder veranlasst werden. 

(4) Der Verlag ist berechtigt, solche Technologien zu deaktivieren oder zurückzuweisen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß, ein Sicherheitsrisiko oder eine Beeinträchtigung der technischen Systeme des Verlages bestehen. 

§ 9 Advertorials und Gestaltungsleistungen 

(1) Advertorials sind entgeltliche Werbeformen, die in Gestaltung und Aufmachung redaktionellen Beiträgen angenähert sein können. 

(2) Der Kunde stellt dem Verlag die für die Erstellung erforderlichen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Produktinformationen und ein hinreichend konkretes Briefing, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. 

(3) Soweit vereinbart, übernimmt der Verlag insbesondere Gestaltung, Layout, Textanpassung, Lektorat, Reinzeichnung oder sonstige redaktionell-technische Bearbeitungsleistungen. 

(4) Der Verlag ist berechtigt, Texte sprachlich, orthografisch, stilistisch und gestalterisch zu bearbeiten, soweit dadurch die wesentliche Werbeaussage nicht verändert wird. 

(5) Inhaltliche Änderungen, die über eine lediglich sprachliche, orthografische oder gestalterische Bearbeitung hinausgehen, werden mit dem Kunden abgestimmt. 

(6) Soweit sich aus dem konkreten Angebot, der Auftragsbestätigung oder den Mediadaten nichts Abweichendes ergibt, ist bei vom Verlag erstellten Advertorials ein Korrekturlauf im vereinbarten Preis enthalten. 

(7) Weitere vom Kunden veranlasste Korrektur- oder Änderungsrunden können gesondert vergütet werden, sofern der Verlag den Kunden vor deren Durchführung auf die entstehenden Mehrkosten hinweist. 

(8) Der Kunde hat ihm vorgelegte Korrekturabzüge oder Entwürfe insbesondere auf sachliche Richtigkeit, Preise, Produktbezeichnungen, Namen, Kontaktdaten, Internetadressen und sonstige tatsächliche Angaben zu überprüfen. 

(9) Mit der Freigabe eines Korrekturabzugs bestätigt der Kunde dessen sachliche Richtigkeit. Dies gilt nicht für nach der Freigabe vom Verlag verursachte Abweichungen.

§ 10 Kennzeichnung von Werbung und redaktionelle Unabhängigkeit 

(1) Der Verlag ist berechtigt und verpflichtet, Anzeigen, Advertorials, Sponsored Content und sonstige kommerzielle Inhalte in der gesetzlich erforderlichen Weise als Werbung kenntlich zu machen und von redaktionellen Inhalten zu unterscheiden. 

(2) Art, Wortlaut, Positionierung und Gestaltung einer rechtlich erforderlichen Werbekennzeichnung bestimmt der Verlag unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen, wettbewerbs-, presse- und medienrechtlichen Anforderungen. 

(3) Der Kunde kann nicht verlangen, dass eine gesetzlich erforderliche Kennzeichnung unterbleibt, abgeschwächt, verdeckt oder in sonstiger Weise so gestaltet wird, dass der kommerzielle Charakter der Veröffentlichung nicht hinreichend erkennbar ist.

(4) Die Buchung einer Anzeige, eines Advertorials oder einer sonstigen Werbeleistung vermittelt dem Kunden keinen Anspruch auf eine bestimmte redaktionelle Berichterstattung oder auf Einflussnahme auf unabhängige redaktionelle Inhalte des Verlages. 

(5) Redaktionelle Beiträge und entgeltliche Werbeleistungen bleiben voneinander getrennt, soweit nicht gerade eine entsprechend gekennzeichnete Sonderwerbeform Gegenstand des Vertrages ist. 

§ 11 Zulässigkeit und Ablehnung von Werbeinhalten 

(1) Der Verlag ist berechtigt, Werbeaufträge oder einzelne Werbemittel auch nach Vertragsschluss abzulehnen, nicht zu veröffentlichen oder deren Veröffentlichung auszusetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass deren Inhalt oder Gestaltung 

a) gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche oder gerichtliche Anordnungen verstößt, 

b) Rechte Dritter verletzt, 

c) irreführend oder in sonstiger Weise rechtswidrig ist, 

d) den berechtigten Interessen oder dem redaktionellen Erscheinungsbild des Verlages in unzumutbarer Weise widerspricht oder 

e) dem Verlag aus sonstigen gewichtigen Gründen nicht zugemutet werden kann. 

(2) Soweit der Beanstandungsgrund behebbar ist und der Produktionsablauf dies zulässt, erhält der Kunde Gelegenheit, innerhalb einer angemessenen Frist ein rechtlich und technisch unbedenkliches Ersatzmotiv oder überarbeitete Inhalte zur Verfügung zu stellen. 

(3) Erfolgt dies nicht rechtzeitig und hat der Kunde den Beanstandungsgrund zu vertreten, richten sich Vergütungs- und Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. 

§ 12 Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Rechte Dritter 

(1) Der Kunde ist für sämtliche von ihm gelieferten oder veranlassten Inhalte, Angaben, Werbeaussagen, Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Marken, Videos, Links und sonstigen Materialien verantwortlich.

(2) Der Kunde gewährleistet, über sämtliche zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte zu verfügen und dass durch die Veröffentlichung insbesondere keine Urheber-, Marken-, Design-, Namens-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden. 

(3) Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass Tatsachenbehauptungen, Produktangaben, Preise, Rabatte, Vergleichsaussagen und sonstige Werbeaussagen sachlich zutreffend und rechtlich zulässig sind. 

(4) Der Kunde räumt dem Verlag für die Dauer und den Zweck des jeweiligen Auftrags sämtliche zur vertragsgemäßen Durchführung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Materialien ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie zur für die vertragsgemäße Veröffentlichung technisch erforderlichen Bearbeitung. 

(5) Die Rechtseinräumung erfolgt räumlich und zeitlich nur in dem Umfang, der für die Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich ist. 

§ 13 Freistellung bei Ansprüchen Dritter 

(1) Wird der Verlag wegen vom Kunden bereitgestellter oder von ihm zu verantwortender Inhalte von Dritten aufgrund einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Verlag von berechtigten Ansprüchen Dritter sowie den angemessenen und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. 

(2) Der Verlag wird den Kunden über eine entsprechende Inanspruchnahme unverzüglich informieren und ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung geben.

(3) Der Verlag wird ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse oder Vergleiche zulasten des Kunden abgeben, soweit nicht eine unverzügliche Reaktion zur Abwehr weitergehender Nachteile erforderlich ist. 

(4) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 

§ 14 Rechte an vom Verlag erstellten Leistungen 

(1) Urheber-, Nutzungs- und sonstige Schutzrechte an vom Verlag selbst oder in dessen Auftrag erstellten Layouts, Gestaltungen, Texten, Grafiken, Vorlagen, Konzepten und sonstigen kreativen Leistungen verbleiben beim Verlag beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 

(2) Soweit nicht ausdrücklich eine weitergehende Rechtseinräumung vereinbart wurde, berechtigt die vereinbarte Vergütung den Kunden zur Nutzung der betreffenden Leistung ausschließlich im Rahmen des konkret vereinbarten Werbeauftrags. 

(3) Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die unveränderte oder veränderte Verwendung eines vom Verlag erstellten Layouts, Advertorials, Textes oder einer sonstigen Gestaltung in anderen Medien, Publikationen oder Werbekampagnen, bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung, soweit die entsprechenden Nutzungsrechte nicht bereits ausdrücklich übertragen wurden.

§ 15 Stornierung und vom Kunden veranlasste Auftragsbeendigung 

(1) Nach Zustandekommen des Vertrages besteht kein allgemeines Recht des Kunden zur kostenfreien Stornierung eines verbindlich erteilten Auftrags. 

(2) Der Verlag kann einer vom Kunden gewünschten Aufhebung oder Stornierung des Vertrages oder einzelner Leistungen zustimmen. 

(3) Im Fall einer einvernehmlichen Auftragsaufhebung ist der Verlag berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Aufhebung bereits erbrachten Leistungen sowie angefallene und nicht mehr vermeidbare Fremdkosten abzurechnen. 

(4) Soweit dem Verlag aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Auftragsbeendigung weitergehende gesetzliche Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche zustehen, werden ersparte Aufwendungen sowie anderweitig erzielte oder böswillig nicht erzielte Vorteile nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. 

(5) Soweit im Einzelfall wirksam ein pauschalierter Schadensersatz vereinbart wurde, bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

§ 16 Haftung 

(1) Der Verlag haftet unbeschränkt 

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, 

b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 

c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, 

d) bei Übernahme einer ausdrücklich als solchen bezeichneten Garantie sowie 

e) nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. 

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Verlag auf Ersatz des hierdurch verursachten Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. 

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Verlages für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verlages. 

§ 17 Leistungsstörungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Verlages 

(1) Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Verlages liegen und die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. 

(2) Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Ausfälle wesentlicher Versorgungs- oder Kommunikationsinfrastruktur, erhebliche Cyberangriffe, nicht vom Verlag zu vertretende Ausfälle von Druck-, Hosting- oder sonstigen wesentlichen Dienstleistern, Arbeitskämpfe oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören. 

(3) Der Verlag informiert den Kunden über erhebliche Verzögerungen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. 

(4) Dauert die Beeinträchtigung so lange an, dass einer Vertragspartei ein Festhalten am betroffenen Einzelauftrag nicht mehr zugemutet werden kann, ist diese berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des betroffenen Auftrags vom Vertrag zurückzutreten oder ein Dauerschuldverhältnis insoweit zu kündigen. 

(5) Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Vergütungen für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden nicht geschuldet beziehungsweise, soweit bereits entrichtet, erstattet. 

§ 18 Erscheinungstermine und Änderungen des Produktionsplans 

(1) Erscheinungs-, Veröffentlichungs- und Schaltungstermine ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, den Mediadaten oder sonstigen individuellen Vereinbarungen. 

(2) Der Verlag ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten redaktionellen, technischen oder produktionstechnischen Gründen Erscheinungs- oder Veröffentlichungstermine in angemessenem Umfang zu verschieben. 

(3) Wird hierdurch der für den Verlag bei Vertragsschluss erkennbare wesentliche Werbezweck des Kunden erheblich beeinträchtigt, insbesondere bei einer ausdrücklich an einen bestimmten Veranstaltungstermin oder ein bestimmtes Ereignis gebundenen Kampagne, wird der Verlag dem Kunden nach Möglichkeit eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten. 

(4) Ist eine gleichwertige Ersatzleistung nicht möglich oder dem Kunden nicht zumutbar, kann der Kunde vom betroffenen Einzelauftrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 16 dieser AGB. 

§ 19 Lieferung von Verlagserzeugnissen 

(1) Soweit körperliche Verlagserzeugnisse geliefert werden, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. 

(2) Lieferfristen ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung oder Auftragsbestätigung. Soweit kein fester Liefertermin ausdrücklich vereinbart wurde, sind mitgeteilte Lieferzeiten als voraussichtliche Lieferzeiten zu verstehen.

(3) Versendet der Verlag die Ware auf Verlangen des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, gelten hinsichtlich des Gefahrübergangs die gesetzlichen Vorschriften. 

(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. 

§ 20 Abonnements für Unternehmer 

(1) Die Regelungen dieses Paragraphen gelten ausschließlich für Abonnements, die der Kunde in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. 

(2) Umfang, Bezugszeitraum, Preis, Erscheinungsweise und eine gegebenenfalls vereinbarte Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. 

(3) Soweit keine automatische Vertragsverlängerung ausdrücklich vereinbart wurde, endet ein befristetes Abonnement mit Ablauf des vereinbarten Bezugszeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 

(4) Änderungen der Liefer- oder Rechnungsanschrift hat der Kunde dem Verlag rechtzeitig mitzuteilen. Nachteile aus einer verspäteten Mitteilung trägt der Kunde, soweit der Verlag die hierdurch verursachte Fehlleitung oder Verzögerung nicht zu vertreten hat. 

(5) Verbraucherabonnements werden von diesen AGB nicht erfasst. 

§ 21 Untersuchungs- und Rügepflicht bei Warenlieferungen 

(1) Soweit ein Warenkauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches darstellt, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB.

(2) Der Kunde hat in diesem Fall die Ware nach Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. 

(3) Zeigt sich später ein bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, ist auch dieser unverzüglich nach seiner Entdeckung anzuzeigen. 

(4) Zur Wahrung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. 

(5) Auf eine Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht kann sich der Verlag nicht berufen, soweit er den betreffenden Mangel arglistig verschwiegen hat. 

§ 22 Datenschutz 

(1) Der Verlag verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. 

(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Verlages. 

§ 23 Schlussbestimmungen 

(1) Auf sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Verlag und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 

(2) Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung, insbesondere nach § 38 ZPO, vorliegen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verlages. 

(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.